Organisatorische Fragen
Wir bieten eine Vielzahl von Therapieformen an, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, robotergestützte Therapie, funktionelle Elektrostimulation, und weitere spezialisierte Behandlungsansätze.
Ja, in der Regel ist eine ärztliche Überweisung erforderlich, um die Kostenübernahme durch die gestzlichen oder privaten Krankenkassen zu gewährleisten. In manchen Fällen bieten wir auch präventive oder private Leistungen ohne Überweisung an.
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem über die Webpage vereinbart werden.
Ja, in vielen Fällen ist eine Kombination aus verschiedenen Therapieansätzen sinnvoll, z.B. Physiotherapie und Ergotherapie. Ihr Therapeut wird mit Ihnen gemeinsam einen geeigneten Behandlungsplan erstellen.
Eine ärztliche Verordnung, medizinische Berichte (falls vorhanden) und bequeme sportliche Kleidung.
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, ohne Rezept zur Physio- oder Ergotherapie zu gehen. Wir bieten die Möglichkeit von sogenannten „Selbstzahler-Behandlungen“ an. Das bedeutet, dass sie die Behandlung selbst bezahlen, ohne eine Verordnung von einem Arzt zu haben.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass viele Kassenpatienten eine ärztliche Verordnung benötigen, um die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Wenn du privat versichert bist, kann es ebenfalls Unterschiede in den Regelungen geben. Wir beraten Sier hier gerne.
In der Regel ist es so, dass ein Teil der Kosten für Physiotherapie und Ergotherapie von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen.
Gemäß Sozialgesetzbuch V müssen gesetzlich krankenversicherte Personen 10 Euro pro Rezept, sowie 10 % der Behandlungskosten selbst übernehmen. Um gesetzlich versicherte Patienten jedoch finanziell nicht zu überlasten, hat der Gesetzgeber eine Belastungsfreigrenze pro Jahr festgelegt. Diese besagt, dass die Summe aller Zuzahlungen maximal 2 % der Bruttohaushaltseinkommen eines Erwachsenen betragen darf.
Hierzu zählen alle Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel, Zuzahlungen für Krankenfahrten oder Krankenhausbehandlungen sowie für die häusliche Krankenpflege.
Wenn Sie in therapeutischer Behandlung sind und einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm. Aber es ist wichtig, dass Sie diesen so rechtzeitig wie möglich telefonisch absagen, denn wir möchten dann anderen Patienten die Chance geben, bei uns einen Termin zu ergattern. Patienten mit akutem Bandscheibenvorfall oder nach einer Knie-OP freuen sich sehr über einen Termin.
Bitte informieren Sie uns mindestens 24 Stunden im Voraus, um eine Ausfallgebühr zu vermeiden.
Die Dauer variiert, liegt aber in der Regel zwischen 20 und 60 Minuten.
Ja, es ist möglich, die Physiotherapie zu unterbrechen. Wenn Sie aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen eine Pause einlegen müssen, besprechen Sie dies bitte im Voraus mit Ihrem behandelnden Therapeuten. In vielen Fällen ist eine geplante Unterbrechung machbar.
Bei der ersten Sitzung wird in der Regel eine ausführliche Anamnese erstellt, um die Beschwerden und die individuelle Zielsetzung festzulegen.
